DGUV 205-023 · ASR A2.2
Brandschutzhelfer Ausbildung – DGUV 205-023 und ASR
Sicherheit beginnt mit Wissen – Brände verhindern, Schäden minimieren!
Schulungsdauer ca. 4 Stunden
Statten Sie Ihre Mitarbeitenden mit dem nötigen Know-how aus, um im Ernstfall schnell und sicher zu handeln. Unsere praxisnahe Schulung vermittelt alle wichtigen Grundlagen des Brandschutzes – von der Theorie bis zur realitätsnahen Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.
Seminarinhalte
- Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- Häufige Brandursachen / Brandbeispiele
- Betriebsspezifische Brandgefahren / Zündquellen
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Alarmierungswege und -mittel
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
- Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
- Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten, Löschen von brennenden Personen
Praxis
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Ausbildung gemäß ArbSchG, DGUV und ASR
- Mitarbeitende erkennen Brandgefahren frühzeitig
- Entstehungsbrände können effektiv gelöscht werden
- Schutz von Menschenleben und Sachwerten
Zielgruppe
Alle Mitarbeitenden, die als Brandschutzhelfer benannt werden sollen – ideal auch für Auszubildende und Führungskräfte.
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Alle unsere Seminare und Schulungen sind rechtssicher gemäß ArbSchG, DGUV und ASR.
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Nächster Schritt
Sie wissen nicht genau, was Ihnen fehlt? Genau dafür ist das Erstgespräch da.
Fünfzehn Minuten am Telefon reichen meist, um zu klären, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, was Sie bereits abgedeckt haben und was tatsächlich zu tun ist. Danach entscheiden Sie.
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