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Häufige Fragen

Die Fragen, die uns Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche stellen

Klar beantwortet, ohne Paragrafenlyrik. Ihre Frage ist nicht dabei? Ein Anruf genügt – daraus muss kein Angebot werden.

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie das Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Freie Schulungstermine liegen meist zwei bis sechs Wochen in der Zukunft; bei dringenden Anlässen wie einer angekündigten Besichtigung oder einem Unfall finden wir häufig kurzfristiger einen Slot.

Wir kalkulieren pro Termin, nicht pro Person – dadurch sinkt der Preis je Teilnehmer mit der Gruppengröße. Anfahrt innerhalb Deutschlands, Unterlagen und Dokumentation sind enthalten. Sie erhalten ein Festpreisangebot ohne Nebenkostenklauseln.

Ja. Inhalte und Umfang richten sich nach Arbeitsschutzgesetz, den DGUV-Vorschriften und -Informationen sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Alle Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung, die als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde dient.

Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, mehreren Gebäuden oder Schichtbetrieb liegt der tatsächliche Bedarf höher, weil in jeder Schicht ausreichend ausgebildete Personen anwesend sein müssen.

Nach § 22 SGB VII ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten. Die Anzahl bemisst sich nach den im Betrieb bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren, der räumlichen Verteilung und der Schichtorganisation.

Die Grundverantwortung trägt der Arbeitgeber. Sie kann nach § 13 ArbSchG schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen werden. Ohne schriftliche Pflichtenübertragung und ohne dokumentierte Unterweisung bleibt die Verantwortung faktisch bei der Geschäftsführung.

Unser Sitz ist Herne. Wir arbeiten schwerpunktmäßig im Ruhrgebiet und in Nordrhein-Westfalen und führen Inhouse-Schulungen bundesweit durch.

Ja. Für Unternehmen mit mehreren Standorten erstellen wir einen Jahresplan mit einheitlichen Inhalten und abgestimmten Terminen, damit Dokumentation und Wiederholungsfristen konzernweit konsistent bleiben.

Nein. Wir arbeiten regelmäßig mit Betrieben zusammen, die die sicherheitstechnische Betreuung extern abdecken. Wir stimmen uns mit Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem externen Dienstleister ab, damit keine Doppelarbeit entsteht.

Für einen Betrieb mit 50 bis 200 Beschäftigten rechnen Sie mit einem Vor-Ort-Tag für die Aufnahme und zwei bis drei Wochen bis zur fertigen Dokumentation.

Als Richtwert nennt die ASR A2.2 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder mehreren Gebäuden liegt der tatsächliche Bedarf höher. Wir rechnen das für Ihre Schichtstruktur konkret durch.

In den allermeisten Fällen ja. Wir arbeiten mit einem Gasbrandsimulator und klären die Fläche vorab mit Ihnen ab. Wo das nicht möglich ist, weichen wir auf eine geeignete Fläche in der Nähe aus.

Nach § 22 SGB VII in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten. Die genaue Zahl richtet sich nach Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumlicher Struktur und Schichtbetrieb.

Ja, sofern die Gruppe 15 Personen nicht wesentlich überschreitet. Bei größeren Gruppen leidet der Praxisteil.

Immer dann, wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe oder Organisation ändern, nach Unfällen und bei neuen Rechtsvorgaben. Ohne Änderungen empfiehlt sich eine Überprüfung im Zwei-Jahres-Rhythmus.

Ja. Viele Kunden lassen ihre Fach- und Führungskräfte von uns qualifizieren und erstellen die Beurteilung anschließend selbst. Wir prüfen dann das Ergebnis.

Rechnerisch meist ab acht Personen. Inhaltlich lohnt es sich früher, weil die Inhalte auf Ihren Betrieb passen.

Ja. Für Belegschaften mit unterschiedlichen Sprachniveaus arbeiten wir mit vereinfachter Sprache und viel Bildmaterial, auf Wunsch mit englischsprachigem Trainer.

Nächster Schritt

Sie wissen nicht genau, was Ihnen fehlt? Genau dafür ist das Erstgespräch da.

Fünfzehn Minuten am Telefon reichen meist, um zu klären, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, was Sie bereits abgedeckt haben und was tatsächlich zu tun ist. Danach entscheiden Sie.

Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr · Antwort in 24 Stunden