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ArbSchG · DGUV Vorschrift 1 · ASR

Arbeitsschutz-Organisation, die einer Prüfung standhält

Wir bringen Ihre Arbeitsschutzorganisation auf einen Stand, den Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde ohne Beanstandung akzeptieren.

Die meisten Betriebe scheitern nicht am Willen, sondern an der Nachweisführung. Unterweisungen finden statt, sind aber nicht dokumentiert. Verantwortung ist verteilt, aber nicht schriftlich übertragen. Wir schließen genau diese Lücken – in der Reihenfolge, in der sie im Ernstfall geprüft werden.

  • 01

    Bestandsaufnahme statt Standardpaket

    Wir sehen uns an, was bereits vorhanden ist, und ergänzen nur das, was fehlt. Sie zahlen nicht für Dokumente, die Sie schon haben.

  • 02

    Verantwortung schriftlich geklärt

    Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 13 – damit im Schadensfall belegbar ist, wer wofür zuständig war.

  • 03

    Unterweisungen, die wirken

    Jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG mit betriebseigenen Beispielen statt Folien von der Stange – inklusive Teilnahmenachweis.

  • 04

    Ein Ansprechpartner

    Kein Ticketsystem, keine wechselnden Berater. Sie erreichen die Person, die Ihren Betrieb kennt.

Das erhalten Sie

  • Statusbericht mit priorisierter Maßnahmenliste
  • Muster für Pflichtenübertragung und Bestellungen
  • Unterweisungskonzept mit Jahresplan
  • Teilnahmenachweise und Unterweisungsdokumentation
  • Ansprechpartner für Rückfragen nach dem Termin

Ergebnis: Pflichten erfüllt, Verantwortung geklärt, Nachweise vollständig

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Sicherheitsfachkraft bei einer Begehung in einer Produktionshalle

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Anfrage

    Sie schildern uns kurz Ihre Situation – über das Kontaktformular oder telefonisch.

  2. 02

    Angebot

    Wir klären, was gesetzlich gefordert ist und was zu Ihrem Betrieb passt, und erstellen ein individuelles Angebot.

  3. 03

    Durchführung

    Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeitenden direkt vor Ort, angepasst an Ihre Abläufe.

  4. 04

    Dokumentation

    Sie erhalten alle Nachweise und Bescheinigungen, die Sie für Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde benötigen.

Fragen zu diesem Thema

Häufig gestellt

Nein. Wir arbeiten regelmäßig mit Betrieben zusammen, die die sicherheitstechnische Betreuung extern abdecken. Wir stimmen uns mit Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem externen Dienstleister ab, damit keine Doppelarbeit entsteht.

Für einen Betrieb mit 50 bis 200 Beschäftigten rechnen Sie mit einem Vor-Ort-Tag für die Aufnahme und zwei bis drei Wochen bis zur fertigen Dokumentation.

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Drei Angaben genügen. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Guido Burckert

„Wir melden uns persönlich bei Ihnen.“

Guido Burckert, Akademieleiter – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Nächster Schritt

Sie wissen nicht genau, was Ihnen fehlt? Genau dafür ist das Erstgespräch da.

Fünfzehn Minuten am Telefon reichen meist, um zu klären, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, was Sie bereits abgedeckt haben und was tatsächlich zu tun ist. Danach entscheiden Sie.

Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr · Antwort in 24 Stunden