Leistungen im Detail

Ausbildung zum Brandschutzhelfer (4 Stunden)

Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen. Die Unterweisungen müssen die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §10/12, DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 erfüllen.

Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.

Inhalte

Grundzüge des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen

häufige Brandursachen/Brandbeispiele

betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen

Betriebliche Brandschutzorganisation

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Alarmierungswege und -mittel

Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3

Feuerlöscheinrichtungen

Brandklassen A, B, C, D und F

Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln

Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen

Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

Gefahren durch Brände

Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte

Verhalten im Brandfall

Alarmierung

Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung

Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten

Löschen von brennenden Personen

Praxis

Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung

Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen

Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

Dauer: 0,5 Tag

Teilnehmerkreis

  • Alle Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer bestellt werden sollen, Auszubildende oder Führungskräfte

Ihr Nutzen

  • Die Mitarbeiter verstehen die Grundlagen des Brandschutzes
  • Die Mitarbeiter lernen die Brandschutztechnischen Einrichtungen und Handhabung kennen
  • Entstehungsbrände können selbstständig gelöscht und der Schaden klein gehalten werden

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (2 Tage)

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Unternehmer zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet – das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. In dieser Schulung erhalten Sie in zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Inhalte

  • Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
  • Duale Arbeitsschutzstrategie
  • Aufgaben der BG
  • Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
    • gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
    • gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
  • Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe im Betrieb
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen

 

Dauer: 2 Tag

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter die als Sicherheitsbeauftragte ausgebildet werden sollen

Ihr Nutzen

  • Führungskräfte werden durch die Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten deutlich entlastet
  • Ausfallzeiten durch mögliche Unfälle können reduziert werden.
  • Sie werden eine Verbesserung der Sicherheitskultur spüren.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (2 Tage)

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Unternehmer zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet – das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. In dieser Schulung erhalten Sie in zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Inhalte

  • Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
  • Duale Arbeitsschutzstrategie
  • Aufgaben der BG
  • Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
    • gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
    • gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
  • Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe im Betrieb
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen

 

Dauer: 2 Tag

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter die als Sicherheitsbeauftragte ausgebildet werden sollen

Ihr Nutzen

  • Führungskräfte werden durch die Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten deutlich entlastet
  • Ausfallzeiten durch mögliche Unfälle können reduziert werden.
  • Sie werden eine Verbesserung der Sicherheitskultur spüren.

Fremdfirmenkoordinator (1 Tag)

Der Einsatz von Fremdfirmen bietet eine Menge Vorteile, birgt aber auch Risiken für den Auftraggeber, denn die Mitarbeiter von Fremdfirmen arbeiten oft unter hohem Zeitdruck und in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen. Hinzu kommt, dass sich Fremdfirmenmitarbeiter sehr schnell auf die neue und ungewohnte Arbeitsumgebung mit den entsprechenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen einstellen müssen. 

Das damit verbundene erhöhte Unfall- und Gesundheitsrisiko gilt es zu minimieren.

Zur Einhaltung von Sicherheitsstandards und -regelungen ist es notwendig, entsprechend zu koordinieren, Verträge zu erstellen und Mitarbeiter zu unterweisen sowie Fremdfirmen einzuweisen. Dadurch können rechtliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten vermieden werden. 

Im Seminar erfahren Sie, wie Sie Ihrer Verpflichtung zur Zusammenarbeit im Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 DGUV Vorschrift 1 in der Praxis gerecht werden. 

Damit gewährleisten Sie neben der hohen Qualität der Arbeitsergebnisse auch die Gesundheit aller Beschäftigen und vermeiden ggf. negative Schlagzeilen in der Presse

Inhalte

Begriffsbestimmungen, Rechtlicher Rahmen, Verträge

Auftragnehmer und Auftraggeber

Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht

Grundpflichten im Arbeitsschutz

Arbeitnehmerüberlassung

Werkvertag

Fremdfirmenmanagement

Auswahl

Information und Einweisung

Sicherung und Schutzmaßnahmen

Koordination, 

Überwachung

Vermeidung von Fehlern im Umgang mit Fremdfirmen und Subunternehmen

Praxishilfen

Dauer: 1 Tag

Teilnehmerkreis

Betriebsleiter, Auftraggeber, Auftragnehmer, Fremdfirmenkoordinatoren, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte

Ihr Nutzen

  • Sie halten rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen des Fremdfirmenmanagement ein.
  • Sie tragen als Fremdfirmenkoordinator dazu bei, das Unfall- und Gesundheitsrisiko zu minimieren.
  • Sie kennen bewährte Lösungen zum Fremdfirmeneinsatz aus der Praxis.

 

Verantwortung im Arbeitsschutz für Führungskräfte (1 Tag)

Wer ist im Unternehmen und in welchem Umfang verantwortlich für den Arbeitsschutz? Wer ist zuständig für dessen Umsetzung? Welche Pflichten können übertragen werden? Und wer trägt bei einem Arbeitsunfall die Konsequenzen? Wie können Sie die Mitarbeiter im Arbeitsschutz beteiligen? Oft herrscht im Unternehmen Unklarheit darüber, wer welche Rolle in puncto Arbeitsschutz spielt.

In dem eintägigen Seminar erhalten Sie Antworten auf die gestellten Fragen und zur rechtskonformen Arbeitsschutzorganisation unter Berücksichtigung Ihres Aufgabenbereiches. Wir zeigen Ihnen auf, welche Anforderungen an Sie als Führungskraft gestellt werden. Sie werden über alle wichtigen Aspekte von Aufgaben, Pflichten und Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz unterrichtet. Dabei werden die Pflichtenübertragung sowie die Haftung im Schadensfall thematisiert. Außerdem erhalten Sie Tipps zur praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, zur Unterweisung und zur Motivation der Mitarbeiter. 

Inhalte

Rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln, DGUV Vorschriften

Duales System im Arbeitsschutz

Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden

Aufgaben der Berufsgenossenschaften

Arbeits- und Wegeunfall

Hinweise zur Unfallanzeige und -untersuchung

Pflichtenübertragung auf Führungskräfte

Definition Führungskraft § 9 OWiG

Unternehmerpflichtenübertragung im Arbeitsschutz

Beurteilung von Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und einhalten

Durchführung von Unterweisungen

Dauer 1 Tag

Teilnehmerkreis

Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte, Abteilungsleiter, Meister

Ihr Nutzen

Sie kennen Ihre Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz. 

Sie nutzen Ihr Wissen im Arbeitsschutz für störungsfreie Betriebsabläufe.

Sie fördern sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten Ihrer Mitarbeiter.

 

Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung (1 Tag)

Der Arbeitgeber ist ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen zu bewerten, Gefährdungen zu minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen. Er kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder fachkundige Personen beauftragen. Wichtig ist, dass die Dokumentation juristisch nachvollziehbar die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, bezogen auf Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung oder der Tätigkeiten, nachweist. In diesem Lehrgang erlernen Sie eine praxisorientierte Methodik zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Neben dem Arbeitsschutzgesetz fließen dabei auch die Forderungen weiterer Arbeitsschutzvorschriften ein, wie unter anderem die BetrSichV, die DGUV Vorschrift 1 und die GefStoffV. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, die erforderlichen Beurteilungen in Ihrem Betrieb effektiv zu planen, kostengünstig durchzuführen und zu dokumentieren.

Inhalte

  • Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
  • Grundpflichten des Arbeitgebers
  • Begriffe und rechtliche Anforderungen
  • Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
  • Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 
  • Gefährdungsbeurteilung – Musterlösungen
  • Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle 

 

Dauer

1 Tag

Teilnehmerkreis

  • Unternehmer und Führungskräfte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebs- und Personalräte
  • Arbeitsmediziner

 

Ihr Nutzen

  • Sie wissen, wie Sie in Ihrem Unternehmen das Thema umsetzen müssen.
  • Sie wissen, wie man Gefährdungsbeurteilungen effektiv und kostengünstig durchführt. 
  • Sie können festgelegte Arbeitsschutzmaßnahmen rechtssicher dokumentieren.

Erstellen einer Brandschutzordnung Teil A, B und C (1 Tag)

Inhalte

Eine Brandschutzordnung vorzuhalten, ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht und ist z.B. für Industriebauten oder Hochhäuser vorgeschrieben. Es ist für alle Beteiligten wichtig zu Wissen wie sich die Einzelne im Falle eines Brandes zu verhalten haben und wer sich um welche Aufgabe zu kümmern hat. Nur so werden die Beteiligten den größt möglichen Schutz erzielen und das Schadensausmaß so klein wie möglich zu halten. Wir helfen Ihnen, dass Sie eine Brandschutzordnung zugeschnitten auf Ihr Unternehmen und nach dem Stand der Technik erstellen können.

Dauer

1 Tag

Teilnehmerkreis

  • Brandschutzbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebs- und Personalräte

Ihr Nutzen

  • Sie sind in der Lage eine Brandschutzordnung nach Ihren Bedürfnissen zu erstellen
  • Sie haben die Aufgaben im Brandschutz in Ihrem Betrieb strukturiert
  • Die Mitarbeiter wissen, wer sich um was zu kümmern hat

Kommunikation im Arbeitsschutz (1 Tag)

Sie möchten durch die Kommunikation die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen verbessern und dadurch die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen festigen bzw. weiter ausbauen? Dann ist dies genau das richtige Seminar für Sie. Die Mitarbeiter lernen, dass selbstverständlich nicht immer selbstverständlich ist und welcher Typ von Fragen für welche Situation genutzt werden kann soll. Dieses Seminar ist gefüllt mit praktischen Übungen, um das gelernte in die Praxis umzusetzen. Die Mitarbeiter lernen die Grundlagen der Kommunikation kennen und wissen warum ein Perspektivwechsel so wichtig ist.

Inhalte

  • Selbstverständnis
  • Rechtsgrundlagen Verantwortung
  • Garantenstellung / Vorbildfunktion
  • Grundlagen Kommunikation
  • Geschlossene Fragen
  • offene Fragen
  • Ansprechen von Fehlern / Problemen
  • Feedback
  • Ansprechen von Fehlverhalten

Dauer

1 Tag

Teilnehmerkreis

  • Unternehmer und Führungskräfte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebs- und Personalräte

 

Ihr Nutzen

  • Verbesserung der Sicherheitskultur
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Mehr Verständnis füreinander

Arbeitssicherheit für Auszubildende (1 Tag)

Auszubildende werden häufig in einem Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. In diesem Seminar lernen die Mitarbeiter die allgemeinen Grundlagen der Arbeitssicherheit kennen und können Arbeits- sowie Betriebsanweisungen im Betrieb verstehen. Sie Wissen um die eigene Verantwortung im Arbeitsschutz und können aktiv mitwirken, die Arbeitssicherheit zu verbessern. Durch die Gruppenarbeiten lernen Sie sich bessern kennen, und sie bekommen die Möglichkeit das in den Gruppen erarbeitet zu Präsentieren.

Inhalte

  • Was ist Arbeitssicherheit 
  • Was ist die Berufsgenossenschaft
  • Wie wird Arbeitssicherheit in der Berufswelt umgesetzt
  • Wer kümmert sich um Arbeitsschutz
  • Arbeitsunfälle und Wegeunfälle
  • Was sind Betriebsanweisungen
  • Was kann und muss ich als Mitarbeiter (Auszubildender) machen 

Dauer

1 Tag

Teilnehmerkreis

  • Auszubildende und junge Mitarbeiter

Ihr Nutzen

  • Die Auszubildenden bekommen ein Grundverständnis für das Thema Arbeitssicherheit
  • Die Auszubildenden wissen mit Arbeits- und Betriebsanweisungen umzugehen
  • Die Teilnehmer lernen sich durch Gruppenarbeiten besser kennen

Befähigte Person / Sachkundiger für Kühlschmierstoffe

Kühlschmierstoffe können bei unsachgemäßer Handhabung Gesundheitsgefahren für die Belegschaft darstellen. Die DGUV Regel 109-003 konkretisiert die Anforderungen aus Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung zum sicheren Umgang bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen.

Eine Befähigte Person muss neben den gesetzlichen Vorgaben auch die praktische Umsetzung und Anwendung geeigneter Messverfahren beherrschen und im Ernstfall geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können. 

Dieses Seminar besteht aus einem theoretischen Teil, in dem Ihnen gesetzliche Anforderungen und Voraussetzungen vermittelt werden, sowie einem praktischen Teil, in dem Sie die erforderlichen Messverfahren einüben können.

Inhalte

Grundlagen der Kühlschmierstoffe (KSS)

  • Der Zerspanungsprozess
  • KSS – Kreisläufe
  • Arten und Einsatzbereiche

Überwachung nach gesetzlichen Vorgaben

  • Gebrauchskonzentration
  • PH-Wert
  • Nitritgehalt

Ansatz und Pflege von Kühlschmierstoffen

  • Ansatzwasser
  • Einflüsse aus der Prozessumgebung
  • Stoffveränderung während des Betriebs

Gesundheitsschutz und Prozesssicherheit

  • Inhaltsstoffe und Zusätze
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Mikroorganismen
  • Hautschutz
  • Gewässerschutz

Wechseln / Austausch von Kühlschmierstoffen

  • Hinweise für die betriebliche Praxis

 

Dauer: 1 Tag

Teilnehmerkreis

  • Maschinenbediener, Produktionsmitarbeiter, Instandhalter von Bearbeitungsmaschinen mit Kühlschmierstoffen
  • Meister, Schichtführer, Sicherheitsbeauftragte, Industriedienstleister im Bereich Fluidmanagement

Nutzen

  • Sie kennen die Handlungsverpflichtungen und Aufgaben einer Befähigten Person (Sachkundiger) für Kühlschmierstoffe.
  • Sie kennen die erforderlichen Prüfungen und Dokumentationen.
  • Sie erwerben die erforderliche Sachkunde gemäß der DGUV Regel 109-003 und TRGS 611

Evakuierungsübung

Evakuierungsübungen stellen sicher, dass im Ernstfall das Gebäude schnell geräumt werden kann. Werden diese Übungen richtig geplant und ausgeführt, können die typischen Fehler von vornherein vermieden werden. Wissen Sie worauf es ankommt?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass im Gefahrenfall die Gebäude schnell geräumt werden können. In einer solchen Situation darf keine Zeit verloren gehen. Jeder Mitarbeiter muss instinktiv wissen, was zu tun ist. Damit dies der Fall ist, sollte an erster Stelle eine theoretische Einweisung stehen, in welcher beispielsweise die Evakuierungssignale, die Aufgaben von Brandschutzhelfern, ggf. Evakuierungshelfer und Gebäudebeauftragten erläutert werden. Diese Personen sichern die Evakuierung des ihnen zugewiesenen Bereiches und unterstützen beispielsweise Verletzte oder Behinderte. 

Inhalte

  • Aufgabenverteilung
  • Besprechung der Brandschutzordnung
  • Planung von Übungen
  • Durchführe von Übungen
  • Nachbesprechung
  • Ableiten von Maßnahmen

 

Dauer: 1 Tag

Teilnehmerkreis

Brandschutzbeauftragte

Sicherheitsfachkräfte

Führungskräfte

Nutzen

Sie haben eine saubere Abgrenzung von Aufgaben

Sie lernen Schwachstellen kennen

Sie können gezielt Maßnahmen ableiten
 

Mentoring

Sie haben eine neue Sicherheitsfachkraft bei Ihnen im Unternehmen und möchten diese unterstützen, dass gelernte schnell und souverän in die Praxis umzusetzen? Es gibt andere Gründe warum Sie mit der Sicherheitsarbeit in Ihrem Unternehmen nicht zufrieden sind?

Kein Problem, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung!

Inhalte

  • Nach Bedarf

Dauer: Nach Bedarf und Auftragsumfang

Teilnehmerkreis

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Führungskräfte

Nutzen

  • Sie bekommen Struktur in die Sicherheitsarbeit
  • Sie erkennen in kurzer Zeit rechtliche Schwachstellen

Souveränes Präsentieren

Dieses Seminar wurde in Zusammenarbeit mit einer Schauspielerin ausgearbeitet. Hier bekommen Sie Tipps zum Aufbau einer Präsentation, Mimik, Gestik, Umgang mit Störern. Nach dem Seminar und ein wenig Übung, wirken Sie bei Präsentationen, wie sie es möchten.

Nutzen Sie die Bühne, wirken Sie kompetent und selbstsicher und strahlen Sie.

Ziele der Schulung: 

  • Mit dem ersten Schritt auf die “Bühne” überzeugen und begeistern.
  • Mit perfekter Vorbereitung und Struktur zum fesselnden Vortrag.
  • Professioneller Umgang mit Störern jeder Art.
  • Lampenfieber souverän für sich benutzen.
  • Charisma beginnt hinter der Bühne.
  • Umgang mit Hilfsmitteln – Flipchart oder Powerpoint.
  • (Wissens-)Austausch unter den Teilnehmern.

Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte und für alle die vor einer Gruppe präsentieren müssen.

Dauer: 2 Tage

Grundlagenschulung zur Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Zunehmende Arbeitsaufgaben, Zeit- und Leistungsdruck, Kommunikationsprobleme, Informationslücken oder arbeitsorganisatorische Fehlplanungen: Der sich immer schneller wandelnde Arbeitsalltag stellt Unternehmen und Beschäftigte vor außerordentliche Herausforderungen. Hierbei wächst insbesondere die Relevanz psychischer Belastungsfaktoren, welche unser Wohlbefinden bei der Arbeit maßgeblich beeinflussen können. 

Um diesem Einfluss erfolgreich begegnen zu können, ist der umfassende Arbeits- und Gesundheitsschutz ein zunehmend wichtiger Baustein für den Erfolg eines Unternehmens. Hierzu zählt insbesondere die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung: § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten zu beurteilen, Gefährdungen zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten. 

Hierbei kann sich eine Gefährdung insbesondere auch aus psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz). Das Ziel ist es daher, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu reduzieren sowie gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen auf- und auszubauen. 

 

Im Rahmen der Grundlagenschulung zur Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erwarten Sie folgende Inhalte:

  • Relevanz des Themas 
  • Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten. 
  • Grundlagen psychischer Belastung am Arbeitsplatz (u.a. Ressourcen, Fehlbelastungen).
  • Allgemeine Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (u.a. Begriffsklärung, rechtliche Rahmenbedingungen, Gegenstand der Analysen).
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – so geht’s: 
    • Bearbeitung der einzelnen Prozessphasen.
    • Kennenlernen verschiedener Analysemethoden. 
    • Präsentation eines möglichen Projektverlaufes anhand eines Fallbeispiels.
    • Beleuchtung einer Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Reduktion von identifizierten psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz.

Ziele der Schulung: 

  • Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und Basiswissen zu den Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
  • Klärung relevanter Begrifflichkeiten.
  • Vertiefung des Vorgehens bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Ablauf, Inhalte, Methode und mögliche Stolpersteine.
  • Herstellung erster Bezüge zwischen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und Ihrem eigenen Unternehmen.
  • (Wissens-)Austausch unter den Teilnehmern.

Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte und Mitarbeiter der Personalentwicklung. 

Dauer: 1 Tag                             Preis netto:

Ergonomie-Coach im Büro (1 Tag)

 

Inhalte

  •  

Dauer

1 Tag

Teilnehmerkreis

  • Unternehmer und Führungskräfte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebs- und Personalräte

Ihr Nutzen

 

Bildungsakademie für Arbeitssicherheit und Brandschutz

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