Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen. Die Unterweisungen müssen die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §10/12, DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 erfüllen.
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
Inhalte
Grundzüge des Brandschutzes
Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
häufige Brandursachen/Brandbeispiele
betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen
Betriebliche Brandschutzorganisation
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Alarmierungswege und -mittel
Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
Feuerlöscheinrichtungen
Brandklassen A, B, C, D und F
Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
Gefahren durch Brände
Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
Verhalten im Brandfall
Alarmierung
Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
Löschen von brennenden Personen
Praxis
Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
Dauer: 0,5 Tag
Teilnehmerkreis
Ihr Nutzen
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (2 Tage)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Unternehmer zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet – das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. In dieser Schulung erhalten Sie in zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Inhalte
Dauer: 2 Tag
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter die als Sicherheitsbeauftragte ausgebildet werden sollen
Ihr Nutzen
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Unternehmer zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet – das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. In dieser Schulung erhalten Sie in zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Inhalte
Dauer: 2 Tag
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter die als Sicherheitsbeauftragte ausgebildet werden sollen
Ihr Nutzen
Der Einsatz von Fremdfirmen bietet eine Menge Vorteile, birgt aber auch Risiken für den Auftraggeber, denn die Mitarbeiter von Fremdfirmen arbeiten oft unter hohem Zeitdruck und in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen. Hinzu kommt, dass sich Fremdfirmenmitarbeiter sehr schnell auf die neue und ungewohnte Arbeitsumgebung mit den entsprechenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen einstellen müssen.
Das damit verbundene erhöhte Unfall- und Gesundheitsrisiko gilt es zu minimieren.
Zur Einhaltung von Sicherheitsstandards und -regelungen ist es notwendig, entsprechend zu koordinieren, Verträge zu erstellen und Mitarbeiter zu unterweisen sowie Fremdfirmen einzuweisen. Dadurch können rechtliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten vermieden werden.
Im Seminar erfahren Sie, wie Sie Ihrer Verpflichtung zur Zusammenarbeit im Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 DGUV Vorschrift 1 in der Praxis gerecht werden.
Damit gewährleisten Sie neben der hohen Qualität der Arbeitsergebnisse auch die Gesundheit aller Beschäftigen und vermeiden ggf. negative Schlagzeilen in der Presse
Inhalte
Begriffsbestimmungen, Rechtlicher Rahmen, Verträge
Auftragnehmer und Auftraggeber
Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht
Grundpflichten im Arbeitsschutz
Arbeitnehmerüberlassung
Werkvertag
Fremdfirmenmanagement
Auswahl
Information und Einweisung
Sicherung und Schutzmaßnahmen
Koordination,
Überwachung
Vermeidung von Fehlern im Umgang mit Fremdfirmen und Subunternehmen
Praxishilfen
Dauer: 1 Tag
Teilnehmerkreis
Betriebsleiter, Auftraggeber, Auftragnehmer, Fremdfirmenkoordinatoren, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte
Ihr Nutzen
Wer ist im Unternehmen und in welchem Umfang verantwortlich für den Arbeitsschutz? Wer ist zuständig für dessen Umsetzung? Welche Pflichten können übertragen werden? Und wer trägt bei einem Arbeitsunfall die Konsequenzen? Wie können Sie die Mitarbeiter im Arbeitsschutz beteiligen? Oft herrscht im Unternehmen Unklarheit darüber, wer welche Rolle in puncto Arbeitsschutz spielt.
In dem eintägigen Seminar erhalten Sie Antworten auf die gestellten Fragen und zur rechtskonformen Arbeitsschutzorganisation unter Berücksichtigung Ihres Aufgabenbereiches. Wir zeigen Ihnen auf, welche Anforderungen an Sie als Führungskraft gestellt werden. Sie werden über alle wichtigen Aspekte von Aufgaben, Pflichten und Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz unterrichtet. Dabei werden die Pflichtenübertragung sowie die Haftung im Schadensfall thematisiert. Außerdem erhalten Sie Tipps zur praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, zur Unterweisung und zur Motivation der Mitarbeiter.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln, DGUV Vorschriften
Duales System im Arbeitsschutz
Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden
Aufgaben der Berufsgenossenschaften
Arbeits- und Wegeunfall
Hinweise zur Unfallanzeige und -untersuchung
Pflichtenübertragung auf Führungskräfte
Definition Führungskraft § 9 OWiG
Unternehmerpflichtenübertragung im Arbeitsschutz
Beurteilung von Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und einhalten
Durchführung von Unterweisungen
Dauer 1 Tag
Teilnehmerkreis
Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte, Abteilungsleiter, Meister
Ihr Nutzen
Sie kennen Ihre Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz.
Sie nutzen Ihr Wissen im Arbeitsschutz für störungsfreie Betriebsabläufe.
Sie fördern sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten Ihrer Mitarbeiter.
Der Arbeitgeber ist ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen zu bewerten, Gefährdungen zu minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen. Er kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder fachkundige Personen beauftragen. Wichtig ist, dass die Dokumentation juristisch nachvollziehbar die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, bezogen auf Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung oder der Tätigkeiten, nachweist. In diesem Lehrgang erlernen Sie eine praxisorientierte Methodik zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Neben dem Arbeitsschutzgesetz fließen dabei auch die Forderungen weiterer Arbeitsschutzvorschriften ein, wie unter anderem die BetrSichV, die DGUV Vorschrift 1 und die GefStoffV. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, die erforderlichen Beurteilungen in Ihrem Betrieb effektiv zu planen, kostengünstig durchzuführen und zu dokumentieren.
Inhalte
Dauer
1 Tag
Teilnehmerkreis
Ihr Nutzen
Inhalte
Eine Brandschutzordnung vorzuhalten, ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht und ist z.B. für Industriebauten oder Hochhäuser vorgeschrieben. Es ist für alle Beteiligten wichtig zu Wissen wie sich die Einzelne im Falle eines Brandes zu verhalten haben und wer sich um welche Aufgabe zu kümmern hat. Nur so werden die Beteiligten den größt möglichen Schutz erzielen und das Schadensausmaß so klein wie möglich zu halten. Wir helfen Ihnen, dass Sie eine Brandschutzordnung zugeschnitten auf Ihr Unternehmen und nach dem Stand der Technik erstellen können.
Dauer
1 Tag
Teilnehmerkreis
Ihr Nutzen
Sie möchten durch die Kommunikation die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen verbessern und dadurch die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen festigen bzw. weiter ausbauen? Dann ist dies genau das richtige Seminar für Sie. Die Mitarbeiter lernen, dass selbstverständlich nicht immer selbstverständlich ist und welcher Typ von Fragen für welche Situation genutzt werden kann soll. Dieses Seminar ist gefüllt mit praktischen Übungen, um das gelernte in die Praxis umzusetzen. Die Mitarbeiter lernen die Grundlagen der Kommunikation kennen und wissen warum ein Perspektivwechsel so wichtig ist.
Inhalte
Dauer
1 Tag
Teilnehmerkreis
Ihr Nutzen
Auszubildende werden häufig in einem Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. In diesem Seminar lernen die Mitarbeiter die allgemeinen Grundlagen der Arbeitssicherheit kennen und können Arbeits- sowie Betriebsanweisungen im Betrieb verstehen. Sie Wissen um die eigene Verantwortung im Arbeitsschutz und können aktiv mitwirken, die Arbeitssicherheit zu verbessern. Durch die Gruppenarbeiten lernen Sie sich bessern kennen, und sie bekommen die Möglichkeit das in den Gruppen erarbeitet zu Präsentieren.
Inhalte
Dauer
1 Tag
Teilnehmerkreis
Ihr Nutzen
Kühlschmierstoffe können bei unsachgemäßer Handhabung Gesundheitsgefahren für die Belegschaft darstellen. Die DGUV Regel 109-003 konkretisiert die Anforderungen aus Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung zum sicheren Umgang bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen.
Eine Befähigte Person muss neben den gesetzlichen Vorgaben auch die praktische Umsetzung und Anwendung geeigneter Messverfahren beherrschen und im Ernstfall geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können.
Dieses Seminar besteht aus einem theoretischen Teil, in dem Ihnen gesetzliche Anforderungen und Voraussetzungen vermittelt werden, sowie einem praktischen Teil, in dem Sie die erforderlichen Messverfahren einüben können.
Inhalte
Grundlagen der Kühlschmierstoffe (KSS)
Überwachung nach gesetzlichen Vorgaben
Ansatz und Pflege von Kühlschmierstoffen
Gesundheitsschutz und Prozesssicherheit
Wechseln / Austausch von Kühlschmierstoffen
Dauer: 1 Tag
Teilnehmerkreis
Nutzen
Evakuierungsübungen stellen sicher, dass im Ernstfall das Gebäude schnell geräumt werden kann. Werden diese Übungen richtig geplant und ausgeführt, können die typischen Fehler von vornherein vermieden werden. Wissen Sie worauf es ankommt?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass im Gefahrenfall die Gebäude schnell geräumt werden können. In einer solchen Situation darf keine Zeit verloren gehen. Jeder Mitarbeiter muss instinktiv wissen, was zu tun ist. Damit dies der Fall ist, sollte an erster Stelle eine theoretische Einweisung stehen, in welcher beispielsweise die Evakuierungssignale, die Aufgaben von Brandschutzhelfern, ggf. Evakuierungshelfer und Gebäudebeauftragten erläutert werden. Diese Personen sichern die Evakuierung des ihnen zugewiesenen Bereiches und unterstützen beispielsweise Verletzte oder Behinderte.
Inhalte
Dauer: 1 Tag
Teilnehmerkreis
Brandschutzbeauftragte
Sicherheitsfachkräfte
Führungskräfte
Nutzen
Sie haben eine saubere Abgrenzung von Aufgaben
Sie lernen Schwachstellen kennen
Sie können gezielt Maßnahmen ableiten
Sie haben eine neue Sicherheitsfachkraft bei Ihnen im Unternehmen und möchten diese unterstützen, dass gelernte schnell und souverän in die Praxis umzusetzen? Es gibt andere Gründe warum Sie mit der Sicherheitsarbeit in Ihrem Unternehmen nicht zufrieden sind?
Kein Problem, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung!
Inhalte
Dauer: Nach Bedarf und Auftragsumfang
Teilnehmerkreis
Nutzen
Dieses Seminar wurde in Zusammenarbeit mit einer Schauspielerin ausgearbeitet. Hier bekommen Sie Tipps zum Aufbau einer Präsentation, Mimik, Gestik, Umgang mit Störern. Nach dem Seminar und ein wenig Übung, wirken Sie bei Präsentationen, wie sie es möchten.
Nutzen Sie die Bühne, wirken Sie kompetent und selbstsicher und strahlen Sie.
Ziele der Schulung:
Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte und für alle die vor einer Gruppe präsentieren müssen.
Dauer: 2 Tage
Zunehmende Arbeitsaufgaben, Zeit- und Leistungsdruck, Kommunikationsprobleme, Informationslücken oder arbeitsorganisatorische Fehlplanungen: Der sich immer schneller wandelnde Arbeitsalltag stellt Unternehmen und Beschäftigte vor außerordentliche Herausforderungen. Hierbei wächst insbesondere die Relevanz psychischer Belastungsfaktoren, welche unser Wohlbefinden bei der Arbeit maßgeblich beeinflussen können.
Um diesem Einfluss erfolgreich begegnen zu können, ist der umfassende Arbeits- und Gesundheitsschutz ein zunehmend wichtiger Baustein für den Erfolg eines Unternehmens. Hierzu zählt insbesondere die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung: § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten zu beurteilen, Gefährdungen zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten.
Hierbei kann sich eine Gefährdung insbesondere auch aus psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz). Das Ziel ist es daher, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu reduzieren sowie gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen auf- und auszubauen.
Im Rahmen der Grundlagenschulung zur Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erwarten Sie folgende Inhalte:
Ziele der Schulung:
Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte und Mitarbeiter der Personalentwicklung.
Dauer: 1 Tag Preis netto:
Ergonomie-Coach im Büro (1 Tag)
Inhalte
Dauer
1 Tag
Teilnehmerkreis
Ihr Nutzen
Bildungsakademie für Arbeitssicherheit und Brandschutz
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